
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GoslarGlanz Gebäudereinigungsfirma
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungsdienstleistungen, die zwischen der GoslarGlanz Gebäudereinigungsfirma, Inhaber: Cihan Akkus, Ordensritterstraße 18, 38642 Goslar (nachfolgend "GoslarGlanz") und ihren Kunden abgeschlossen werden.
1.2 Die AGB gelten sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
1.3 Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, GoslarGlanz hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag mit GoslarGlanz kommt erst zustande, wenn ein schriftliches Angebot von GoslarGlanz vom Kunden schriftlich oder mündlich angenommen wird oder wenn eine Auftragsbestätigung durch GoslarGlanz erfolgt. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch GoslarGlanz.
2.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang und Leistungserbringung
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. GoslarGlanz behält sich das Recht vor, Änderungen des Leistungsumfangs vorzunehmen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist und die Änderung sachlich gerechtfertigt ist.
3.2 GoslarGlanz ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer zu erbringen. GoslarGlanz bleibt in diesem Fall für die Vertragserfüllung verantwortlich.
3.3 GoslarGlanz ist berechtigt, im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen (wie z. B. Krankheit von Mitarbeitern, technische Störungen, höhere Gewalt) den vereinbarten Reinigungstermin zu verschieben. GoslarGlanz wird den Kunden unverzüglich darüber informieren und einen Ersatztermin anbieten.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, GoslarGlanz vor Beginn der Reinigungsarbeiten auf besondere Risiken, Empfindlichkeiten und Besonderheiten der zu reinigenden Räume, Oberflächen und Einrichtungsgegenstände hinzuweisen.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
4.1 Die Preise für die Reinigungsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot von GoslarGlanz oder der gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von GoslarGlanz innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4.3 Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist GoslarGlanz berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
4.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist GoslarGlanz nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzuhalten.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde hat GoslarGlanz sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Erbringung der Reinigungsleistungen erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere Informationen über mögliche Gefahrenstoffe, empfindliche Materialien und besondere Anforderungen an die Reinigung.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung von Gegenständen und Materialien in den zu reinigenden Räumen zu treffen. GoslarGlanz übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen des Kunden verursacht werden.
5.3 Der Kunde stellt sicher, dass die zu reinigenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich sind und die Reinigungsarbeiten ungehindert durchgeführt werden können. Im Falle von Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, ist GoslarGlanz berechtigt, die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 GoslarGlanz haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GoslarGlanz, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GoslarGlanz nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
6.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6.4 Die Haftung für Schäden an empfindlichen Materialien, die durch eine unsachgemäße Nutzung entstehen, ist ausgeschlossen, sofern der Kunde GoslarGlanz nicht ausdrücklich auf die Empfindlichkeit hingewiesen hat.
6.5 Mängel der Leistung sind GoslarGlanz unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat GoslarGlanz das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung des Entgelts verlangen.
6.6 Eine Haftung für höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse ist ausgeschlossen.
7. Kündigung und Vertragsbeendigung
7.1 Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien trotz schriftlicher Abmahnung eine wesentliche Vertragspflicht verletzt.
7.2 Bei befristeten Verträgen ist eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.3 Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist für beide Parteien 4 Wochen zum Monatsende.
7.4 Im Falle einer Vertragskündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund behält sich GoslarGlanz das Recht vor, eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswerts zu berechnen, sofern die Kündigung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungstermin erfolgt.
8. Datenschutz
8.1 GoslarGlanz verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
8.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung sowie für Informations- und Werbezwecke durch GoslarGlanz gespeichert und genutzt werden dürfen. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
9. Geheimhaltung
9.1 GoslarGlanz und der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
9.2 Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10. Salvatorische Klausel
10.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende, rechtswirksame Regelung.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von GoslarGlanz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.